Was ist Vertrauensarbeitszeit?
Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Stattdessen vertraut er darauf, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht auch ohne Kontrolle erfüllt.
Dieses Modell ist besonders in Büro- und Wissensarbeit verbreitet und wird oft als Zeichen einer modernen, vertrauensbasierten Unternehmenskultur verstanden.
Entscheidend
Vertrauensarbeitszeit ändert nichts an der Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Auch bei Vertrauensarbeitszeit müssen Arbeitszeiten dokumentiert werden – das hat das BAG im September 2022 klargestellt.
Arbeitszeitmodelle im Überblick
Neben der klassischen Vertrauensarbeitszeit gibt es weitere Arbeitszeitmodelle, die unterschiedliche Anforderungen an die Zeiterfassung stellen:
Arbeitsbereitschaft
Bei Arbeitsbereitschaft ist der Arbeitnehmer (z.B. Hotelportier, Taxifahrer, Telefonist) am Arbeitsplatz anwesend, wach und kann die Arbeit sofort aufnehmen.
- Gegenüber der vollen Arbeitsleistung körperlich und geistig nur geminderte, nicht die gesamte Aufmerksamkeit beanspruchende Tätigkeit
- Arbeitnehmer muss aus eigenem Entschluss jederzeit eingreifen können
- Arbeitszeit nach dem ArbZG – volle Vergütung
Bereitschaftsdienst
Beim Bereitschaftsdienst ist der Arbeitnehmer in der Nähe und kann sofort die Arbeit aufnehmen. Im Gegensatz zur Arbeitsbereitschaft darf er auch schlafen.
- Arbeitnehmer hält sich an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs auf
- Muss sofort einsatzbereit sein, kann aber auch ruhen
- Arbeitszeit nach dem ArbZG – nicht volle Vergütung, aber mindestens Mindestlohn
Rufbereitschaft
Bei Rufbereitschaft hält sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regulären Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber nur anzuzeigenden Stelle auf, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen.
- Arbeitnehmer muss Mobiltelefon empfangsbereit halten
- Aufenthaltsort ist frei wählbar
- Keine Arbeitszeit nach dem ArbZG – meist Pauschale
Online-Verfügbarkeit – Arbeit am Smartphone und Laptop
Auch Arbeit am Computer, Laptop oder Smartphone unterliegt dem Arbeitszeitgesetz – einschließlich der Regelungen zu Höchstdauer, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Ruhezeiten.
Wichtig für Arbeitgeber
Arbeitszeit liegt auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeit über Smartphone, Laptop oder andere Geräte dienstlich tätig wird. Das schließt E-Mails, Messenger-Nachrichten und kurze Telefonate ein. Weitere Informationen zu den Bußgeldern bei Verstößen.
Vergleich: Arbeitszeitmodelle und Erfassungspflicht
| Modell | Arbeitszeit? | Vergütung | Erfassungspflicht |
|---|---|---|---|
| Arbeitsbereitschaft | Ja (ArbZG) | Volle Vergütung | Ja |
| Bereitschaftsdienst | Ja (ArbZG) | Mindestens Mindestlohn | Ja |
| Rufbereitschaft | Nein (nur bei Einsatz) | Meist Pauschale | Bei Einsatz: Ja |
| Vertrauensarbeitszeit | Ja (ArbZG) | Volle Vergütung | Ja |
| Online-Verfügbarkeit | Ja (ArbZG) | Volle Vergütung | Ja |
Was ändert sich durch die Zeiterfassungspflicht?
Vertrauensarbeitszeit als Arbeitszeitmodell bleibt grundsätzlich möglich. Der Arbeitgeber kann weiterhin auf die Festlegung fester Arbeitszeiten verzichten. Allerdings muss er ein System bereitstellen, mit dem die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten erfasst werden.
In der Praxis bedeutet das: Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung sind kein Widerspruch. Die Erfassung dokumentiert lediglich die geleisteten Stunden – ohne dass der Arbeitgeber Beginn und Ende vorschreiben muss.
Digitale Zeiterfassung für flexible Arbeitsmodelle
Eine moderne Zeiterfassungslösung wie Stampfactory ist ideal für Unternehmen mit Vertrauensarbeitszeit. Mitarbeiter erfassen ihre Zeiten selbstständig – ob im Büro per RFID-Terminal, im Homeoffice per App oder unterwegs am Smartphone.
Mobile Erfassung
Stempeln per Smartphone-App – egal wo der Mitarbeiter gerade arbeitet.
RFID/NFC-Terminals
Kontaktloses Stempeln im Büro – schnell und manipulationssicher.
Flexible Arbeitszeiten
Kein starres Korsett – Mitarbeiter bestimmen weiterhin selbst ihre Arbeitszeiten.
Automatische Reports
Übersichtliche Auswertungen und DATEV-Export für die Lohnbuchhaltung.