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Zeiterfassung Bußgeld – Strafen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz

Fehlende oder fehlerhafte Arbeitszeiterfassung kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. Erfahren Sie, welche Bußgelder drohen – mit konkreten Beträgen und einem Praxisfall.

Bußgeldkatalog Arbeitszeitgesetz – §22 ArbZG im Überblick

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht in §22 empfindliche Bußgelder für Verstöße gegen die Arbeitszeitregelungen vor. Die Bußgelder richten sich dabei pro Arbeitnehmer und pro Verstoß – bei mehreren betroffenen Mitarbeitern summieren sich die Beträge schnell.

Seit dem BAG-Urteil 2022 und der geplanten Arbeitszeitgesetz-Reform 2026 kontrollieren die Behörden verstärkt. Unternehmen ohne systematische Zeiterfassung riskieren hohe Strafen.

Verstoß 1: Überschreitung der Höchstarbeitszeit

Gemäß §22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG wird bestraft, wer Arbeitnehmer über die Grenzen der täglichen Arbeitszeit hinaus beschäftigt:

  • Bei Überschreitung bis zu 1 Stunde: 160 EUR pro Arbeitnehmer
  • Bei Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (Ausgleichszeitraum von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen): bis zu 1.000 EUR pro Arbeitnehmer und je angefangene weitere Stunde

Wichtig zu wissen

Die zulässige Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag. Sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird. Bei der Überschreitung der wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit von 48 Stunden drohen bis zu 1.000 EUR pro Arbeitnehmer und je angefangene weitere Stunde.

Verstoß 2: Nicht eingehaltene Ruhepausen

Gemäß §22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG wird die Nichteinhaltung vorgeschriebener Ruhepausen geahndet:

  • Vorgeschriebene Ruhepausen nicht gewährt: 500 EUR je nicht gewährte Pause
  • Mindestdauer der Ruhepausen nicht eingehalten: 160 EUR bei Unterschreitung um bis zu 15 Minuten und je angefangene weitere halbe Stunde
  • Vorgeschriebene Ruhepause nicht rechtzeitig gewährt: 160 EUR bei Überschreiten des Zeitpunktes bis zu einer halben Stunde und für jede angefangene weitere halbe Stunde

Verstoß 3: Unterschreitung der Mindestruhezeit

Gemäß §22 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG drohen Bußgelder bei Unterschreitung der vorgeschriebenen Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen:

  • Unterschreitung der Mindestruhezeit von 11 Stunden: 160 EUR je angefangene Stunde pro Arbeitnehmer

Verstoß 4: Sonn- und Feiertagsarbeit

Gemäß §22 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ist die unerlaubte Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen besonders teuer:

  • Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen entgegen §9 Abs. 1: 1.000 EUR pro Tag und Arbeitnehmer

Verstoß 5: Fehlende Dokumentation der Arbeitszeiten

Gemäß §22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG werden Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht geahndet:

  • Verstoß gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit: 2.000 EUR pro Arbeitnehmer

Rechenbeispiel: 50 Mitarbeiter ohne Zeiterfassung

Ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitern ohne systematische Zeiterfassung riskiert allein für die fehlende Dokumentation ein Bußgeld von 50 × 2.000 EUR = 100.000 EUR. Kommen weitere Verstöße wie Pausen- oder Ruhezeitverletzungen hinzu, steigt die Summe schnell auf mehrere Hunderttausend Euro.

Verstoß 6: Nichtbeachtung von Rechtsvorschriften

Gemäß §22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG drohen weitere Bußgelder:

  • Rechtsvorschriften, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen entgegen §16 Abs. 1 nicht aushangpflichtig oder ausgelegt: ab 400 EUR je aushangpflichtiger Vorschrift

Bußgeld-Tabelle: Alle Verstöße im Überblick

VerstoßRechtsgrundlageBußgeld
Überschreitung tägliche Arbeitszeit (bis 1 Std.)§22 Abs. 1 Nr. 1160 EUR
Überschreitung Wochendurchschnitt (48h)§22 Abs. 1 Nr. 1bis 1.000 EUR
Ruhepause nicht gewährt§22 Abs. 1 Nr. 2500 EUR
Mindestdauer Ruhepause nicht eingehalten§22 Abs. 1 Nr. 2160 EUR
Ruhepause nicht rechtzeitig gewährt§22 Abs. 1 Nr. 2160 EUR
Mindestruhezeit (11 Std.) unterschritten§22 Abs. 1 Nr. 3160 EUR / Std.
Sonn-/Feiertagsarbeit (§9 Abs. 1)§22 Abs. 1 Nr. 51.000 EUR / Tag
Rechtsvorschriften nicht ausgehängt§22 Abs. 1 Nr. 8ab 400 EUR
Fehlende Dokumentation der Arbeitszeit§22 Abs. 1 Nr. 92.000 EUR / AN

Praxisfall: “Happy Weekend” – 4.060 EUR Bußgeld

Der folgende Praxisfall zeigt, wie schnell sich Bußgelder summieren – selbst bei scheinbar harmlosen Arbeitseinsätzen am Wochenende:

Der Fall

Frau Müller arbeitet am Samstag von 7:30 bis 17:30 Uhr – inklusive einer halben Stunde Mittagspause im Büro. Samstagabend hat sie von 21:00 bis 22:00 Uhr noch ein geschäftliches Meeting. Sonntagabend fällt ihr ein, dass am nächsten Tag ein wichtiger Vertrag unterschrieben werden muss. Sie schickt dem Kunden um 23:45 Uhr eine E-Mail (Dauer: 10 Minuten). Am Montagmorgen beginnt sie um 7:30 Uhr mit der Arbeit. Am Montag arbeitet sie nur 7 Stunden.

Die Arbeitszeit von Frau Müller wird nicht erfasst.

Bußgeld-Berechnung im Detail

Höchstarbeitszeit überschritten (Samstag)

Zulässig: max. 10 Stunden. Tatsächlich: 10,5+ Stunden (7:30–17:30 inkl. Meeting 21:00–22:00)

280 EUR

Verbotene Sonntagsarbeit

E-Mail am Sonntag um 23:45 Uhr = Sonntagsarbeit gemäß §9 Abs. 1 ArbZG

500 EUR

Mindestruhezeit unterschritten

Zwischen E-Mail (23:55 Uhr Sonntag) und Arbeitsbeginn (7:30 Uhr Montag) liegen weniger als 11 Stunden

80 EUR

Fehlende Dokumentation der Arbeitszeiten

Arbeitszeiten werden nicht erfasst – 2 Tage betroffen (Samstag + Sonntag)

2 × 1.600 EUR = 3.200 EUR

Gesamtbußgeld: 4.060 EUR – für einen einzigen Mitarbeiter

280 EUR (Höchstarbeitszeit) + 500 EUR (Sonntagsarbeit) + 80 EUR (Ruhezeit) + 3.200 EUR (fehlende Dokumentation) = 4.060 EUR Regelbußgeld. Und das betrifft nur eine Mitarbeiterin an einem einzigen Wochenende. Bei wiederholten Verstößen oder mehreren Mitarbeitern steigen die Bußgelder erheblich.

Wie digitale Zeiterfassung Bußgelder verhindert

Eine digitale Zeiterfassungslösung wie Stampfactory schützt Ihr Unternehmen vor allen genannten Bußgeldern. Denn sie dokumentiert automatisch alle relevanten Daten und warnt bei drohenden Verstößen.

Lückenlose Dokumentation

Automatische Erfassung von Beginn, Ende und Pausen – manipulationssicher und revisionsfest.

Automatische Warnungen

Benachrichtigungen bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit oder fehlenden Pausen.

Rechtssichere Archivierung

Alle Daten werden DSGVO-konform gespeichert und sind jederzeit für Prüfungen abrufbar.

Ruhezeiten-Kontrolle

Automatische Überwachung der 11-Stunden-Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.

Häufig gestellte Fragen zu Bußgeldern bei der Zeiterfassung

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